Sprechen:
Kostenübernahme:
Für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie vollständig. Für Patientinnen und Patienten über 18 Jahren ist eine gesetzliche Zuzahlung von ca. 10% der Heilmittelkosten erforderlich, hinzu kommt eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 €. Diese Kosten entfallen, sofern Sie nach § 62 SGB V von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, komme ich gerne zu Hausbesuchen vorbei – dies können auch Kindertagesstätten, Schulen oder Senioreneinrichtungen sein.