Lernen:
Kostenübernahme:
Sofern bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die Jugendämter der Stadt und der Region Hannover die Kosten der Lese-Rechtschreibtherapie. Sie müssen hierzu einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen stellen (§35 SGB VIII). Wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Jugendämter:
Stadt Hannover: 0511 168-46660
Region Hannover: 0511 616-23258