Sprechen:
Kostenübernahme:
Für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie vollständig. Für Patientinnen und Patienten über 18 Jahren ist eine gesetzliche Zuzahlung von ca. 10% der Heilmittelkosten erforderlich, hinzu kommt eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 €. Diese Kosten entfallen, sofern Sie nach § 62 SGB V von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, komme ich gerne zu Hausbesuchen vorbei – dies können auch Kindertagesstätten, Schulen oder Senioreneinrichtungen sein.
Lernen:
Kostenübernahme:
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die Jugendämter der Stadt und der Region Hannover die Kosten der Lese-Rechtschreibtherapie. Sie müssen hierzu einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei Teilleistungsstörungen stellen (§35 SGB VIII). Wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Jugendämter:
Stadt Hannover: 0511 168-46660
Region Hannover: 0511 616-23258